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"Kein Mensch hat das Recht gegen einen anderen Menschen Gewalt auszuüben, ihm das Leben zu nehmen oder ihm körperliche oder seelische Schmerzen zuzufügen."
Quellen:
Bibel, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Bibel
(10 Gebote) Altes Testament (Thora) 5. Gebot: Du sollst nicht töten.
Neues Testament Bergpredigt, Kapitel 5,1-7,29: „Selig sind die Friedfertigen, denn sie werden Gottes Kinder heißen.“
Matthäus 5,9
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10.12.1948)
Art. 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Art. 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Grundgesetz (GG der Bundesrepublik Deutschland):
Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Menschen haben miteinander gerungen, um international (s.o. UN–Menschenrechtskonvention) und national (s.o. GG) verbindliche rechtliche Vereinbarungen zu treffen, die Menschen vor jeglicher Gewalt und Willkür schützen sollen.

Auch in Flintbek und Umgebung lebten und leben von Gewalt betroffene Menschen. Jahrelang lag im Seiteneingang unserer Evangelisch-Lutherischen Kirche in Flintbek ein 1969 entstandenes Gedenkbuch aus, das an im Zweiten Weltkrieg gefallene Soldaten, von Luftangriffen oder durch Euthanasie ermordete und auf der Flucht umgekommene Menschen erinnern sollte. Die darin aufgeführten Dienstgrade von SS und Wehrmacht gehören nicht in den Kirchenraum, Das gab uns im Kirchengemeinderat 2020 den Anstoß, dieses Buch nicht mehr auszulegen, jedoch als Zeitdokument aufzubewahren. Hintergrund ist ein diesbezüglicher Erlass der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holstein vom 24.01.1951 (1). Wir trauern um die Verstorbenen als Menschen und nicht in ihren Funktionen.
Jede Zeit hat ihren eigenen Umgang mit dem Gedenken und Erinnern, weshalb der Kirchengemeinderat 2022 beschloss, eine Skulptur als Mahnung und Erinnerung an Opfer jeglicher Gewalt neben unserer Kirche aufzustellen. Die „Fontanelle“ wurde geschaffen von Annemarie Jessen, einer Studentin der Muthesius–Kunsthochschule Kiel.
Die Vereinten Nationen sprechen von einer „Kultur des Friedens“, zu der die Achtung der Würde des Menschen, gewaltfreie Konfliktbearbeitung, Zivilcourage und demokratische Beteiligung gehören.
Wir als Kirchengemeinde wollen alles daran setzen, dafür Sorge zu tragen, dass wir in unserem Handeln und Denken diesen Ansprüchen gerecht werden. Die „Fontanelle“ als Denkmal soll daran erinnern, in der Nachfolge Jesu für die Schwachen, Verfolgten, Gedemütigten einzutreten.

(1) Vgl. Linck, Stephan, Neue Anfänge? Der Umgang der evangelischen Kirche mit der NS-Vergangenheit und ihr Verhältnis zum Judentum“, Die Landeskirchen in Nordelbien, Bd.2 1965-1985, Lutherische Verlagsgesellschaft Kiel, 2016, S.87

Juli 2023 Arbeitskreis „Erinnern und Gedenken“ Ilona Bischof, Constanze Hildebrandt, Simone Sommer, Wilfried Pürwitz-Tiebel

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek
Dorfstr. 1 - 24220 Flintbek
04347 / 70 78 0

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