Kirchenwahl 2022

Mitstimmen: Ihre Stimme zählt in der Kirchengemeinde

Alle Kirchengemeinden in der Nordkirche wählen dieses Jahr neue Kirchengemeinderäte. Rund 1,65 Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind dazu aufgerufen. Wahltag ist am 27. November 2022.
Mitwählen dürfen alle, die spätestens am 27. November ihr 14. Lebensjahr vollendet haben. Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden ihr zentrales Leitungsgremium. Denn die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, kümmern sich um musikalische und diakonische Arbeitsbereiche sowie Bildungsangebote. Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderates. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.
„Mitstimmen“, das Motto der Kampagne zur Kirchenwahl gilt dabei in doppelter Hinsicht: Zunächst werden Menschen gesucht, die sich eine Kandidatur vorstellen können und ihre Talente, ihre Kompetenzen und ihr Engagement einbringen möchten, um in der Gemeinde mitzubestimmen. Bis zum 02. Oktober können Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Formular dafür gibt es im Gemeindebüro oder auf der Website zur Kirchenwahl: www.nordkirche.de/mitstimmen. Vorgeschlagen werden können alle volljährigen Gemeindemitglieder.
Im Rahmen einer Gemeindeversammlung, auf der Homepage und im Gemeindebrief werden danach alle Kandidierenden präsentiert.
Anfang Oktober bekommen alle Wahlberechtigen per Post eine Wahlbenachrichtigung mit der Information, wann und wo sie an der Wahl teilnehmen, abstimmen und mit ihrer Stimme den neuen Kirchengemeinderat ins Amt wählen können. Selbstverständlich ist auch eine Briefwahl möglich, die Benachrichtigungskarte dient als Antrag.
Man kann aber auch schon vorher, ab Zugang der Wahlbenachrichtigung, im Rahmen der sog. Briefwahl vor Ort, seine Stimme abgeben. In unserer Gemeinde ist das jederzeit zu den Öffnungszeiten des Kirchenbüros möglich.
In einem feierlichen Gottesdienst wird im Januar 2023 der neue Kirchengemeinderat in sein Amt eingeführt.

Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!

Der Kirchengemeinderat (KGR) in Flintbek

Der Kirchengemeinderat in Flintbek besteht derzeit aus den beiden Pastores unserer Kirchengemeinde und 15 ehrenamtlichen Mitgliedern.
Den Vorsitz des Kirchengemeinderates hat das ehrenamtliche Mitglied Tobias Reisinger, seine Stellvertreterin ist Pastorin Simone Sommer.

Die Aufgaben des Kirchengemeinderates sind sehr vielfältig. Sie werden in der Verfassung und in den Gesetzen der Nordkirche geregelt.

Der Kirchengemeinderat
  • verantwortet Gemeindeaktivitäten und sorgt für die Durchführung des Gottesdienstes,
  • berät die Konzeption von Gemeindeangeboten für Kinder, Jugendliche und Konfirmanden, für Senioren und für die Kirchenmusik und Bildung,
  • kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche,
  • fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort,
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung,
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung,
  • ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
  • und vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Kirchengemeinderat verschiedene Ausschüsse gegründet, welche durch weitere bürgerliche Mitglieder ergänzt werden. Folgende Ausschüsse hat der Kirchengemeinderat Flintbek gegründet:
  • Verwaltungsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Öffentlichkeitsausschuss
  • Bauausschuss
  • Gemeindearbeitsausschuss
  • Friedhofausschuss
  • Landausschuss
  • Jugendausschuss