Vorstellung der Kandidat*innen für die Kirchenwahl

Am 1. Advent findet von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr die Wahl für den neuen Kirchengemeinderat statt.

Wo und wie können Sie wählen?

Die Wahlbenachrichtigungskarte wird Ihnen ins Haus gesandt. Ihr können Sie die Anschrift des Wahllokals entnehmen.

Im Wahllokal erhalten Sie nach dem Vorzeigen Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte und Ihrem Personalausweis einen Stimmzettel, auf dem alle Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Wieviele Kandidatinnen und Kandidaten Sie wählen dürfen, ist im oberen Teil des Stimmzettels angegeben. Mehr Namen dürfen Sie nicht ankreuzen. Sie dürfen maximal 9 Kandidat*innen wählen, jedem Kandidaten/jeder Kandidatin dürfen Sie nur eine Stimme geben. Die Wahl ist geheim.

Briefwahl

Wenn Sie am 27. November nicht persönlich zur Wahl kommen können, beantragen Sie bitte Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigungskarte kann dafür als Antrag benutzt werden. Der Antrag muss bis spätestens 25. November schriftlich oder mündlich an den Kirchengemeinderat gerichtet werden. Telefonisch kann die Briefwahl nicht beantragt werden kann.

Wir hoffen auf große Wahlbeteiligung.

Denken Sie daran: Eine Stimme für die Gemeinde!